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From the magazine SJZ-RSJ 4/2015 | S. 106-107 The following page is 106

Urteil 5A_496/2014 vom ; keine BGE-Publikation

(bearbeitet durch lic. iur. Markus Felber, Alpnach/Lausanne)

Zivilgesetzbuch

Der Schutz des Pietätsgefühls bedeutet nicht, dass sich Angehörige jedwedem Eingriff in die Privatsphäre einer verstorbenen Person widersetzen können. Es ist vielmehr darzutun, wie im…

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