Urteil 5A_496/2014 vom ; keine BGE-Publikation
Zivilgesetzbuch
Der Schutz des Pietätsgefühls bedeutet nicht, dass sich Angehörige jedwedem Eingriff in die Privatsphäre einer verstorbenen Person widersetzen können. Es ist vielmehr darzutun, wie im…
From the magazine SJZ-RSJ 4/2015 | S. 106-107 The following page is 106
Der Schutz des Pietätsgefühls bedeutet nicht, dass sich Angehörige jedwedem Eingriff in die Privatsphäre einer verstorbenen Person widersetzen können. Es ist vielmehr darzutun, wie im…
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