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Criminal law

Bundesstrafgericht, Beschluss BB.2022.73 vom 15. September 2022

Art. 115 Abs. 1 StPO. Ein Rechtsanwalt, der vorbringt, dass die Spruchkörperbildung am Bundesverwaltungsgericht manipuliert worden sei und seine Erfolgsquote vor Gericht deswegen deutlich abgenommen habe, ist nicht zur Beschwerde wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung legitimiert. Allenfalls wären seine Mandanten als Parteien in den jeweiligen Verfahren betroffen.