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Criminal law

Kantonsgericht Luzern, 2. Abeilung, Entscheid 4M 21 93 = LGVE 2022 II Nr. 2 vom 28. März 2022

Art. 344 StPO. Wenn die Verteidigung selber die Anwendbarkeit einer Rechtsnorm vorbringt und inhaltlich Ausführungen zur Anwendung dieser Rechtsnorm macht, kann sie sich nicht auf einen fehlenden Würdigungsvorbehalt nach Art. 344 StPO berufen, wenn das Gericht die angerufene Rechtsnorm in der Folge tatsächlich anwendet.

Die strafprozessuale Siegelung nach der Revision

Am 1. Januar 2024 tritt voraussichtlich die revidierte schweizerische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft. Höchste Zeit, die An­pas­sungen im (Ent-)Siegelungsrecht – die auch auf das Rechtshilfegesetz (IRSG) ausstrahlen werden – im vorliegenden Beitrag darzustellen und einer antizipierten Würdigung zu unterziehen.
Prof. Dr. iur. Damian K. Graf LL.M.
SJZ-RSJ 13/2023 | p. 679

Die StPO-Revision – eine verpasste Chance?

Gemäss Botschaft sollten mit der StPO-Revision praktisch bedeutsame Probleme behoben werden, ohne dass die rechtsanwendenden Behörden zusätzlich belastet und die Verfahren verzögert werden. Gleichzeitig sollten die Grundpfeiler der Strafprozessordnung unverändert bleiben. Im vorliegenden Beitrag werden die Hintergründe der Revision dargelegt und es wird aufgezeigt, weshalb lediglich eine …
Prof. Dr. iur. Gian Ege, Dr. iur. Sandra van der Stroom
SJZ-RSJ 15/2023 | p. 775