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Suchhilfe

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Suche nach Entscheiden und Gesetzesartikeln

Die Schnellsuche findet nicht nur Suchbegriffe über alle Inhalte hinweg, sondern erkennt auch wichtige Zitierungen (nicht veröffentlichte wie auch amtlich publizierte Entscheide des Bundesgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und Bundesstrafgerichts sowie Gesetzesartikel aus der Systematischen Rechtssammlung des Bundes). Geben Sie im Suchfeld den gewünschten Entscheid oder Gesetzesartikel ein und klicken Sie auf die Lupe. Zum Beispiel erkennt die Suche un­ver­öffentlich­te Bundes­gerichts­entscheide (BGer 6B_115/2017) oder amt­lich publi­zierte Bundes­gerichts­entscheide (BGE 142 I 177) sowie Gesetzesartikel (Art. 716a OR) und liefert Ihnen eine präzise Trefferliste. 

Suche mit Operatoren

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" --> findet genau diesen Satzteil.
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht -ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung

14 Ergebnisse gefunden

Der Anspruch auf öffentliche Verhandlung

Gemäss Art. 30 Abs. 3 BV sind Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen unter Vorbehalt gesetzlicher Ausnahmen öffentlich. Diese Bestimmung knüpft an Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Ziff. 1 UNO-Pakt II an1, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage…
lic. iur. Christian Huber
SJZ-RSJ 11/2018 | S. 279
Leitartikel

Gerichtsöffentlichkeit bei Videoverhandlungen im Zivilprozess

Der folgende Beitrag lotet aus, wie künftig die Videoverhandlung öffentlich und die Präsenz-Verhandlung «videoöffentlich» werden kann. Das Zusammenspiel von Art. 54 ZPO und Art. 141a Abs. 3 nZPO bietet Optionen, die im internationalen Vergleich progressiv sind, sowie eine hohe Flexibilität, die trotz mancher Tücken eine effiziente und rechtssichere Prozessführung ermöglicht. Neben den beiden…
Entwicklungen

Entwicklungen im Strafrecht | Le point sur le droit pénal

Änderung im Rahmen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) vom 25. September 2022 (Einfügung der Art. 78 Bst. d sowie Art. 90 Abs. 1 Bst. d StGB1), in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2021 565); (Einfügung der Art. 365 Abs. 2 Bst. v sowie Art. 367 Abs. 2 Bst. n und Änderung von Art. 367 Abs. 4 StGB), in Kraft seit 1. Januar 2022 (AS 2021 672).
Prof. Dr. iur. Christof Riedo, Lara Viviroli MLaw
SJZ-RSJ 22/2022 | S. 1090
Leitartikel

Shareholder Activism in der Schweiz – aktuelle Entwicklungen und Rechtsfragen

Der Aktionärsaktivismus hat auch in der Schweiz eine neue ­Dimension erreicht. Der Autor legt die begrifflichen Umschreibungen und die unterschiedlichen Zielsetzungen von Aktivis-ten dar. Er zeigt die Ausformungen als Governance Activism, Social Policy Activism und Hedge Fund Activism sowie im Besonderen die charakteristischen Vorgehensweisen von Hedge-Fund-Aktivisten auf. Im Weiteren befasst…
Leitartikel

Mündlich oder schriftlich? – Die Justiziabilität des Anspruchs auf mündliche Verhandlung im Zivilprozess unter dem Einfluss der EMRK

Der Beitrag beleuchtet den Anspruch auf mündliche Verhandlung gemäss Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), seine Konkretisierung durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Auswirkungen auf das schweizerische Zivilprozessrecht. Dabei werden die verschiedenen Arten des Zivilprozesses untersucht, im Schwerpunkt das Summarverfahren und…

Gerichts­kommunikation

Über die Justiz wird regelmässig in den Medien berichtet – zwar primär im Zusammenhang mit aufsehenerregenden (Straf-)Fällen. Den Medien kommt dabei unzweifelhaft eine wichtige Wächterrolle zu, da die Kontrolle durch die Öffentlichkeit für gewöhnlich erst durch die vermittelnde Tätigkeit der Gerichtsberichterstattung gewährleistet werden kann1. Die Medien nehmen eine wichtige…
Lic. iur. Kathrin Jacober Rechtsanwältin
SJZ-RSJ 14/2018 | S. 351
Entwicklungen

Entwicklungen im Sportrecht | Le point sur le droit du sport

Als Folge der Untersuchung, die Bundesrätin Viola Amherd nach den erschütternden Berichten über Vorkommnisse im Kunstturnen und in der Rhythmischen Gymnastik1 in Auftrag gegeben hatte, haben der Bund und die Sportverbände nationale Strukturen geschaffen, um Athletinnen und Athleten besser zu schützen2. Als Teil eines Massnahmepaketes, das einen Kulturwandel im Sport auslösen soll, hat Swiss…
Prof. Dr. iur. Ulrich Haas, Dr. iur. Yael Strub
SJZ-RSJ 3/2023 | S. 147
Entwicklungen

Entwicklungen im Strafprozessrecht / Le point sur le droit de la procédure pénale

BG über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen, in Kraft getreten am 1.7.2016 (AS 2016 1831); BG über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate, in Kraft getreten am 1.1.2017 (AS 2017 4651).
Prof. Dr. Sarah Summers, lic. iur. Lorenz Garland
SJZ-RSJ 16-17/2017 | S. 405