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Stefanie Rigaux, MLaw

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Das Verweigerungsrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines unternehmensinternen Rechtsdienstes im Zivilprozess (Art. 167a nZPO)

Nach bisherigem Recht kommen die besonderen strafrechtlichen Geheimnispflichten und daran anknüpfend die beweisrechtlichen besonderen Mitwirkungsverweigerungsrechte lediglich registrierten Anwältinnen und Anwälten zu. Art. 167a nZPO sieht für unternehmensinterne Rechtsdienste neu eine Ausnahme von der Mitwirkungspflicht vor. Mit der Einführung des «Legal Privilege» für In-House Counsel in der…