Direkt zum Inhalt

Simon Bisegger, MLaw, LL.M.

Alle Beiträge

Obergericht Aargau, Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, Entscheid KBE.2021.21 vom 26. August 2021

Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG. Als Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages i.S.v. Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG gelten die Anerkennungsklage (Art. 79 SchKG) sowie das Rechtsöffnungsverfahren (Art. 80–84 SchKG). Eine Anerkennungsklage liegt nur dann vor, wenn der Gläubiger auch ein Begehren um Beseitigung des Rechtsvorschlages gestellt hat. Von diesem Grundsatz ist nur dann eine Ausnahme zu…