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lic. iur. Sarah Krügel

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St. Gallen, Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht (ZV.2019.87-EZE2) 19.3.2019

Art. 51 Abs. 1 ZPO. Anhörung eines Kindes während eines laufenden Ausstandsverfahrens. Amtshandlungen, an denen eine zum Ausstand verpflichtete Gerichtsperson mitgewirkt hat, sind auf Verlangen aufzuheben und zu wiederholen. Eine Kindesanhörung bedeutet für das betroffene Kind regelmässig eine besondere Belastung, weshalb grundsätzlich und ohne Vorliegen besonderer Gründe davon abzusehen ist,…