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Dr. iur. Julian-Ivan Beriger

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Rechtsschutz gegen Realakte: Bundesgericht schafft Klarheit

Die Verfahrensgesetze erlauben nur ausnahmsweise unmittelbaren Rechtsschutz gegen Realakte. Knüpft ein Grundrecht an das Vorliegen einer Verfügung an, kann eine Behörde zu dessen Schutz gezwungen sein, in Form einer Verfügung anstatt durch blossen Realakt zu handeln. Die Autoren klären anhand kürzlich ergangener Bundesgerichtsurteile die Frage, ob der Rechtsschutz gegen Realakte aufgrund einer…
Julian-Ivan Beriger, Prof. Dr. Andreas Glaser
SJZ-RSJ 7/2015 | S. 169