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Prof. Dr. iur. Corinne Zellweger-­Gutknecht

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Die Akontovereinbarung – zugleich ein Beitrag zur Tilgung durch Saldierung

Mit der Akontovereinbarung einigen sich die Parteien auf einen besonderen Tilgungsmodus für eine Basisforderung durch Leistung von Akontozahlungen und abschliessende Saldierung. Die Akontozahlungen der Schuldnerin stehen dabei unter dem doppelten Vorbehalt der gehörigen Abrechnung durch den Gläubiger sowie des allfälligen Ausgleichs. Die Saldierung ist weder Verrechnung noch Neuerung, sondern ein…
Prof. Dr. iur. Corinne Zellweger­Gutknecht, Manuela Rosenthaler BLaw
SJZ-RSJ 6/2022 | S. 280