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Dr. iur. Adrian Lobsiger, LL.M. (Exeter)

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Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation

Der Gesetzgeber des totalrevidierten Datenschutzgesetzes des Bundes von 2020 hat die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Risiken für die Grundrechte oder Persönlichkeit der Betroffenen als systemimmanente Erscheinung des digitalen Alltags betrachtet. Selbst wenn sich diese Risiken als hoch erweisen, sollen sie demzufolge von den Bearbeitungsverantwortlichen und der…