Bundesgericht, Urteil 7B_205/2022 vom
Art. 194 Abs. 1 StPO. Macht ein Verkehrskontrolleur als Zeuge fragwürdige Aussagen darüber, wie er seine Arbeit verrichtet (keine Kreidestriche, kein Notizblock), muss das Gericht Abklärungen zu…
From the magazine SJZ-RSJ 7/2024 | S. 333-334 The following page is 333
Art. 194 Abs. 1 StPO. Macht ein Verkehrskontrolleur als Zeuge fragwürdige Aussagen darüber, wie er seine Arbeit verrichtet (keine Kreidestriche, kein Notizblock), muss das Gericht Abklärungen zu…
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