Entwicklungen im Erbrecht | Le point sur le droit successoral
Berichtszeitraum Dezember 2022 bis November 2023
I. Gesetzgebung
A. Allgemeines
Das Erbrechtsjahr 2023 hat einige neue Bestimmungen, relativ viel und teils auch etwas umsatzheischende Publicity in der Allgemeinpresse, eine Flut an einschlägigen Neuauflagen, aber «unter dem Strich» kaum etwas wirklich Neues gebracht. Die pflichtteilsrechtlichen Anpassungen werden sich – mit minimen Auslegungsproblemen – im Alltag unauffällig einfügen, sofern der erweiterte Freiraum nicht die Erbschleichereiproblematik akzentuiert, welche wie vieles andere auf die «technische» Revisionsetappe – und damit in eine nach wie vor unbestimmte Zukunft – verschoben worden ist.
Doch in den Kapillaren der Literatur zeichnet sich bereits ab, dass der erste Schritt den gordischen Knoten der Koordination von güter- und erbrechtlicher Begünstigung kaum wirklich durchhauen hat.1 Man wird weiterhin – nebst allen Beweisproblemen von Wertentwicklung und Massenzuordnung (bzw. unzulänglicher Dokumentation) – damit zu leben haben, dass in jedem Nachlass bzw. nach…