Änderungen der Erwerbsersatzordnung und des Erwerbsersatzgesetzes
Ursprünglich diente die Erwerbsersatzordnung (EO) dazu, den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu kompensieren, und wurde später auf Verdienstausfälle im Zusammenhang mit einer Elternschaft ausgeweitet. Eine Vorlage des Bundesrates zielt nun auf eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) ab, um die Leistungen zu vereinheitlichen und an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Die Massnahmen beziehen sich u.a. auf die Ausweitung der Betriebszulage, Streichung der Kinderzulagen, Ausweitung der Zulage für Betreuungskosten, Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter und die Ausweitung des Anspruchs auf Betreuungsentschädigung bei Hospitalisierung des Kindes.