Direkt zum Inhalt

From the magazine SJZ-RSJ 5/2024 | S. 223-232 The following page is 223

Entwicklungen im schweizerischen internationalen Privatrecht | Le point sur le droit international privé

Berichtszeitraum November 2022 bis Oktober 2023

I. Neue Gesetze, Staatsverträge und Gesetzesentwürfe

A. Gerichtsstandsvereinbarungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschlossen, die revidierte schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)1 auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.2 Damit verbunden ist auch eine Änderung von Art. 5 IPRG3 über Gerichtsstandsvereinbarungen. Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 IPRG ist das bezeichnete Gericht im Hinblick auf einen bestehenden oder zukünftigen Rechtsstreit über vermögensrechtliche Ansprüche grundsätzlich ausschliesslich zuständig. Jedoch darf ein vereinbartes schweizerisches Gericht seine Zuständigkeit ablehnen, wenn keine Partei ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Niederlassung im Gerichtskanton hat und in der Sache nicht schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt (Art. 5 Abs. 3 lit. a und b IPRG). Im Zuge der ZPO-Revision, mit der u.a. die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Kantone internationale Handelsgerichte einrichten können, wird diese…

[…]