Bundesgericht, Urteil 4A_409/2022 vom
Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 269d Abs. 2 lit. a OR. Teilt der Vermieter dem Mieter eine Mietzinserhöhung auf einem veralteten Formular mit, das nicht die aktuell zuständigen Schlichtungsbehörden aufführt,…
From the magazine SJZ-RSJ 4/2024 | S. 182-184 The following page is 182
Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 269d Abs. 2 lit. a OR. Teilt der Vermieter dem Mieter eine Mietzinserhöhung auf einem veralteten Formular mit, das nicht die aktuell zuständigen Schlichtungsbehörden aufführt,…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.