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From the magazine SJZ-RSJ 3/2024 | S. 109-109 The following page is 109

Informations­aus­tausch innerhalb des Schengen-Raums

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (EU) haben die Richtlinie (EU) 2023/977 vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates verabschiedet, womit der Informationsaustausch innerhalb des Schengen-Raums effizienter werden soll. Als assoziiertes Schengen-Mitglied schliesst sich die Schweiz diesem Weg an. Der Bundesrat hat deshalb die Vernehmlassung zur Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 eröffnet. Eine Auswirkung der Übernahme besteht darin, dass neu auch die kantonalen Strafverfolgungsbehörden (d.h. die Polizei und die Staatsanwaltschaften) zum Kreis der Auskunftspflichtigen gehören. Darum braucht es organisatorische, technische und rechtliche Anpassungen. Rechtlich bedeutet dies u.a., dass die Kantone im Bundesgesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten (Schengen-Informationsaustausch-Gesetz, SIaG) zur Auskunftspflicht gegenüber dem Bundesamt für Polizei (fedpol) verpflichtet werden müssen.