Bundesgericht, Urteil 6B_1151/2022 vom
Art. 180 Abs. 1 StGB. Der Tatbestand der Drohung ist nicht erfüllt, wenn eine Partei im Nachhinein erfährt, dass die andere Partei gegenüber den Strafbehörden erklärte, Selbstjustiz üben zu wollen,…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2024 | S. 86-87 The following page is 86
Art. 180 Abs. 1 StGB. Der Tatbestand der Drohung ist nicht erfüllt, wenn eine Partei im Nachhinein erfährt, dass die andere Partei gegenüber den Strafbehörden erklärte, Selbstjustiz üben zu wollen,…
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