Vernehmlassung zur Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung läuft bis 8. Februar 2024
Die Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) beinhaltet die Ausführungsbestimmungen zum teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), das im Juni 2023 beschlossen wurde. Mit dieser Teilrevision des MWSTG wurden verschiedene Motionen umgesetzt, welche Anpassungen der MWSTV nach sich ziehen – so beispielsweise bei der Besteuerung von Onlineplattformen und der neu möglichen jährlichen Abrechnung. Auch weitere Bereiche der MWSTV werden aktualisiert und präzisiert. U.a. werden Vereinfachungen bei der Abrechnung mit Saldo- und Pauschalsteuersätzen eingeführt – dies mit dem Ziel, eine genauere Bestimmung der Steuerschuld sowie vereinfachte Abrechnungsmethoden zu etablieren, was besonders kleinen oder mittleren Unternehmen zugutekommt. Eine erweiterte Onlinepflicht soll ebenfalls Bestandteil der Teilrevision sein.
Als Massnahme zur Betrugsbekämpfung soll zudem das Meldeverfahren auf Barzahlungen ab CHF 15 000 für steuerbare Leistungen zwischen steuerpflichtigen Personen obligatorisch angewendet werden. Es ist vorgesehen, dass die Teilrevision der MWSTV per 1. Januar 2025 in Kraft tritt.