Neues Datenschutzrecht in Kraft
Das Datenschutzgesetz (DSG) und die dazugehörigen Verordnungen wurden vollständig revidiert und traten am 1. September 2023 in Kraft. Damit wird insbesondere der Schutz der Privatsphäre gestärkt, indem die Transparenz über die Datenbearbeitung verbessert wird und Personen nun mehr Kontrolle über die eigenen Daten haben. Neu gibt es eine Informationspflicht des Datenbearbeiters sowie ein Recht der betroffenen Person auf Auskunft. Denn erst wenn eine Person von der Datenbearbeitung Kenntnis hat, kann sie ihre rechtlichen Ansprüche wahrnehmen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) erhält mehr Kompetenzen, um die Aufsicht zu gewährleisten. Zusätzlich wurden die Strafbestimmungen bei Datenschutzverletzungen verschärft, um den Datenschutz zu stärken. Mit dem DSG müssen Datenschutzvorschriften ausserdem bereits bei der Planung einer künftigen Datenbearbeitung berücksichtigt werden. Weiter entscheidet der Bundesrat seit dem 1. September 2023 bei grenzüberschreitenden Datenflüssen, welche Staaten einen angemessenen Datenschutz gewährleisten.