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From the magazine SJZ-RSJ 23-24/2023 | S. 1145-1145 The following page is 1145

Änderung des Unfallversicherungsrechts

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) – um der vom Parlament angenommenen Motion (11.3811) «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» von Nationalrat Christophe Darbellay Folge zu geben – soll sichergestellt werden, dass Taggelder von der Unfallversicherung auch dann ausgerichtet werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf Rückfälle nach oder Spätfolgen von einer Verletzung zurückzuführen ist, welche die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat, als sie noch nicht UVG-versichert war. Das auf der neuen Bestimmung basierende Taggeld wäre subsidiär zu allen anderen Arten von Erwerbsausfallentschädigungen hinzuzufügen. Es würde nur ausgerichtet, wenn die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt und die Person keinen Anspruch auf ein Taggeld einer Erwerbsausfallversicherung mehr hat. Dieses neue Risiko wäre von den Versicherern zu tragen und würde über eine Anpassung der Prämien erfolgen. Die Vernehmlassung zur Änderung des UVG dauert bis zum 15. Dezember 2023.