Übernahme der neuen EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
Schutz der Zivilluftfahrt vor Cyberrisiken, Vereinfachungen für die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen sowie weitere Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit: Die EU hat diesbezüglich verschiedene Erlasse (diverse Verordnungspakete) beschlossen, welche der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU nun übernommen hat. Der Bundesrat hat die Übernahme genehmigt, sodass sie am 15. Juli 2023 in Kraft treten konnten.