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From the magazine SJZ-RSJ 22/2023 | S. 1094-1094 The following page is 1094

Übernahme der neuen EU-Bestimmungen für die Luftfahrt

Schutz der Zivilluftfahrt vor Cyberrisiken, Vereinfachungen für die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen sowie weitere Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit: Die EU hat diesbezüglich verschiedene Erlasse (diverse Verordnungspakete) beschlossen, welche der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU nun übernommen hat. Der Bundesrat hat die Übernahme genehmigt, sodass sie am 15. Juli 2023 in Kraft treten konnten.