Bundesgericht, Urteil 6B_242/2023 vom
Art. 406 Abs. 2 lit. a und b StPO. Ist die Anwesenheit der beschuldigten Person erforderlich, darf das Gericht in keinem Fall auf die Durchführung eines mündlichen Verfahrens verzichten.
From the magazine SJZ-RSJ 20/2023 | S. 1012-1014 The following page is 1012
Art. 406 Abs. 2 lit. a und b StPO. Ist die Anwesenheit der beschuldigten Person erforderlich, darf das Gericht in keinem Fall auf die Durchführung eines mündlichen Verfahrens verzichten.
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