Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, 7Q 19 3 vom
Art. 337, Art. 346 OR; § 19 PG LU; § 8 PVO LU. Ein durch öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossenes Lehrverhältnis kann aus wichtigem Grund nach Art. 346 Abs. 2 OR fristlos aufgelöst werden. Bei…
From the magazine SJZ-RSJ 19/2023 | S. 955-957 The following page is 955
Art. 337, Art. 346 OR; § 19 PG LU; § 8 PVO LU. Ein durch öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossenes Lehrverhältnis kann aus wichtigem Grund nach Art. 346 Abs. 2 OR fristlos aufgelöst werden. Bei…
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