Bundesgericht, Urteil 1C_148/2023 vom
Art. 29 Abs. 1 BV. Es ist schikanös, wenn ein Gericht von einem Beschwerdeführer Dokumente verlangt, die sich bereits bei den Verfahrensakten befinden, und ihm androht, andernfalls nicht auf sein…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2023 | S. 793-794 The following page is 793
Art. 29 Abs. 1 BV. Es ist schikanös, wenn ein Gericht von einem Beschwerdeführer Dokumente verlangt, die sich bereits bei den Verfahrensakten befinden, und ihm androht, andernfalls nicht auf sein…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.