Bundesgericht, Urteil 1B_174/2023 vom
Art. 224 Abs. 2, Art. 226 Abs. 1 StPO. Die Strafverfolgungsbehörden und die Zwangsmassnahmengerichte müssen ihre Abläufe so organisieren, dass die Fristen des Haftverfahrens auch an den Wochenenden…
From the magazine SJZ-RSJ 15/2023 | S. 792-793 The following page is 792
Art. 224 Abs. 2, Art. 226 Abs. 1 StPO. Die Strafverfolgungsbehörden und die Zwangsmassnahmengerichte müssen ihre Abläufe so organisieren, dass die Fristen des Haftverfahrens auch an den Wochenenden…
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