Bundesgericht, Urteil 2E_6/2021 vom
Art. 3 Abs. 1 VG. Mit den von ihm verordneten zeitweiligen Zwangsschliessungen der Fitnesszentren während der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat keine wesentliche Amtspflichtverletzung begangen.
From the magazine SJZ-RSJ 14/2023 | S. 747-749 The following page is 747
Art. 3 Abs. 1 VG. Mit den von ihm verordneten zeitweiligen Zwangsschliessungen der Fitnesszentren während der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat keine wesentliche Amtspflichtverletzung begangen.
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