Entwicklungen im Mietrecht | Le point sur le droit du bail
Berichtszeitraum Februar 2022 bis März 2023
I. Gesetzgebung
A. Parlamentarische Initiative betreffend Einschränkung der Untermiete
Am 18. Juni 2015 reichte der ehemalige Nationalrat Hans Egloff eine parlamentarische Initiative betreffend Einschränkung der Untermiete ein.1 Es soll ein ausserordentliches Kündigungsrecht von 30 Tagen nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung eingeführt werden, wenn der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters die Wohnung untervermietet, falsche Angaben zum Untermieter macht oder den Vermieter nicht über Änderungen informiert.
Neu soll der Mieter insbesondere verpflichtet werden, die Dauer der Untermiete offenzulegen, und der Vermieter soll Untervermietungen, welche länger als zwei Jahre dauern sollen, untersagen können.
Der Nationalrat hat den daraus resultierenden Entwurf am 7. März 2023 angenommen. Der Ständerat hat das Geschäft noch nicht behandelt.