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From the magazine SJZ-RSJ 13/2023 | S. 689-695 The following page is 689

Entwicklungen im Arbeitsrecht | Le point sur le droit du travail

Berichtszeitraum Februar 2022 bis Januar 2023

I. Gesetzgebung

Die Gesetzgebung über neue Betreuungsurlaube wurde mindestens vorläufig mit dem Adoptionsurlaub abgeschlossen, der mit einem neuen Art. 329j OR1 auf den 1. Januar 2023 in Kraft trat.2 Ergänzt wurde er in Art. 329b Abs. 3 OR mit einem Ausschluss der Ferienkürzung bei dessen Bezug, eine Regelung, die auch gleich auf den Vaterschaftsurlaub ausgedehnt wurde. Ergänzt wurde er weiter mit Anpassungen im Sozialversicherungsrecht – so mit einem neuen Abschnitt im Erwerbsersatzgesetz (EOG)3 zur Adoptionsentschädigung,4 mit einer Anpassung zum koordinierten Lohn in der beruflichen Vorsorge5 und mit Koordinationsbestimmungen im Unfallversicherungs- und Familienzulagenrecht6.

Im Arbeitsschutzrecht waren auf den 1. April 2022 mehrere kleinere Anpassungen in der ArGV 1 und der ArGV 2 u.a. zu den Voraussetzungen von Nacht- und Sonntagsarbeit in Kraft getreten.7

Einen Bezug zum Arbeitsrecht haben auch einzelne, auf den 1. Januar 2023 in Kraft getretene Bestimmungen des neuen Aktienrechts…

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