Bundesgericht, Urteil 6B_899/2021 vom
Art. 12 lit. a BGFA. Reicht ein Anwalt in einem Zivilprozess eine Beweisurkunde ein, ohne sie vollständig zu lesen und im Wissen, dass sie möglicherweise geheim zu haltende Angaben enthält, verletzt…
From the magazine SJZ-RSJ 12/2023 | S. 652-653 The following page is 652
Art. 12 lit. a BGFA. Reicht ein Anwalt in einem Zivilprozess eine Beweisurkunde ein, ohne sie vollständig zu lesen und im Wissen, dass sie möglicherweise geheim zu haltende Angaben enthält, verletzt…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.