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From the magazine SJZ-RSJ 11/2023 | S. 573-573 The following page is 573

Neue Verordnung ermöglicht Zusammenarbeit mit Europäischer Staatsanwaltschaft

Die neu geschaffene Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat ihre Arbeit im Juni 2021 aufgenommen mit dem Ziel, bestimmte Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zu verfolgen. Diese Straftaten wurden davor von den nationalen Behörden verfolgt, mit welchen die Schweiz auf der Grundlage von Rechtshilfeabkommen zusammenarbeitet. Die Zusammenarbeit mit der EUStA erlaubte das Schweizer Recht nicht. Seit dem 15. Februar 2023 ist die Verordnung über die Zusammenarbeit mit der EUStA in Kraft. Gestützt darauf können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Beweismittel wie Zeugenaussagen, Gegenstände oder Dokumente sowie Informationen mit der EUStA austauschen. Damit wird die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität forciert und das Risiko reduziert, dass der Schweizer Finanzplatz für kriminelle Zwecke missbraucht wird. Die neue Verordnung schafft keine zusätzlichen Verpflichtungen oder weiteren Formen der Zusammenarbeit.