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From the magazine SJZ-RSJ 4/2023 | S. 181-181 The following page is 181

Gesichtsverhüllungsverbot soll in neuem Gesetz geregelt werden

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet. Damit wird der in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 angenommene Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot auf Bundesebene umgesetzt. Von einer Umsetzung des Verbots im Strafgesetzbuch wird Abstand genommen. Ein eigenständiges Gesetz werde dem Sinn und Zweck des Gesichtsverhüllungsverbots besser gerecht, weil dieses auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung abziele und nicht die Bestrafung im Vordergrund stehe. Wer sich nicht an das im BVVG enthaltene Verbot der Gesichtsverhüllung an öffentlich zugänglichen Orten hält, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft. Die Missachtung wird in einem Ord­nungsbussenverfahren geahndet. Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Ausnahmen vom Gesichtsverhüllungsverbot. Es soll etwa in Flugzeugen im In- und Ausland sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten, in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten nicht gelten. Gleiches gilt für Situationen, in welchen die Gesichtsverhüllung dem Gesundheitsschutz dient.