Bundesgericht, Urteil 6B_1129/2021 vom
Art. 343 Abs. 3 StPO. Ist die gerichtliche Befragung eines zuvor korrekt konfrontierten Belastungszeugen nicht möglich, führt dies nicht zur Unverwertbarkeit von dessen Aussagen. Das Gericht hat…
From the magazine SJZ-RSJ 3/2023 | S. 157-159 The following page is 157
Art. 343 Abs. 3 StPO. Ist die gerichtliche Befragung eines zuvor korrekt konfrontierten Belastungszeugen nicht möglich, führt dies nicht zur Unverwertbarkeit von dessen Aussagen. Das Gericht hat…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.