Bundesgericht, Urteil 6B_963/2021 vom
Art. 138 Abs. 1 i.V.m. Art. 135 Abs. 2 StPO. Will der unentgeltliche Rechtsvertreter eines Privatklägers, der sein Rechtsmittel zurückzieht, noch nicht berücksichtigte Entschädigungsansprüche…
From the magazine SJZ-RSJ 2/2023 | S. 89-90 The following page is 89
Art. 138 Abs. 1 i.V.m. Art. 135 Abs. 2 StPO. Will der unentgeltliche Rechtsvertreter eines Privatklägers, der sein Rechtsmittel zurückzieht, noch nicht berücksichtigte Entschädigungsansprüche…
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