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From the magazine SJZ-RSJ 2/2023 | S. 65-65 The following page is 65

Teilrevision der Lufttransport­verordnung verabschiedet

Die Lufttransportverordnung (LTrV) wird teilrevidiert mit dem Ziel, die Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern zu erhöhen. Hierfür soll die Aufsicht über Unternehmen und die Ausbildung der Personen, die Gefahrgut befördern, verbessert werden. Bei gefährlichen Gütern handelt es sich um Gegenstände oder Substanzen, die ein Risiko für Menschen und Umwelt darstellen. Dazu zählen etwa radioaktives Material, entzündbare Flüssigkeiten, Pistolen oder Gifte. Zur Erhöhung der Transportsicherheit erfolgt die Ausbildung von Personen, die mit dem Transport beauftragt sind, gemäss den neuen Vorgaben der internationalen Organisation für Zivilluftfahrt (International Civil Aviation Organization [ICAO]) nach den benötigten Fähigkeiten und Kenntnissen. Lufttransport- und Postunternehmen müssen das Trainingsprogramm ihres Personals vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigen lassen. Unternehmen, die Gefahrgut versenden, unterliegen künftig einer Deklarationspflicht. Angepasst werden zudem die Haftungshöchstbeträge bei der Entschädigung für Gepäck, Güter und Reisende. Diese sind in der LTrV und der Luftfahrtverordnung (LFV) festgelegt, welche entsprechend angepasst werden.