Bundesgericht, Urteil 8C_309/2022 vom
Art. 38 Abs. 1 AVIG. Der Absender einer empfangsbedürftigen E-Mail ist gehalten, beim Ausbleiben einer Empfangsbestätigung zu reagieren, indem er die Sendung in einem Briefumschlag der Post übergibt…
From the magazine SJZ-RSJ 1/2023 | S. 38-39 The following page is 38
Art. 38 Abs. 1 AVIG. Der Absender einer empfangsbedürftigen E-Mail ist gehalten, beim Ausbleiben einer Empfangsbestätigung zu reagieren, indem er die Sendung in einem Briefumschlag der Post übergibt…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.