Bundesgericht, Urteil 1B_441/2022 vom
Art. 222 StPO. Bis der neu gefasste Art. 222 StPO nicht in Kraft ist, der kein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Haftentlassung vorsieht, gilt weiterhin die bundesgerichtliche…
From the magazine SJZ-RSJ 1/2023 | S. 36-37 The following page is 36
Art. 222 StPO. Bis der neu gefasste Art. 222 StPO nicht in Kraft ist, der kein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Haftentlassung vorsieht, gilt weiterhin die bundesgerichtliche…
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