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From the magazine SJZ-RSJ 23/2022 | S. 1162-1164 The following page is 1162

Bundesgericht, Urteil 6B_1047/2021 vom

Art. 128 StPO. Der Umstand, dass eine andere Verteidigungsstrategie vorzuziehen gewesen wäre, lässt für sich allein noch nicht auf ein offensichtlich fehlerhaftes Prozessverhalten des Verteidigers…

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