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From the magazine SJZ-RSJ 21/2022 | S. 1043-1045 The following page is 1043

Das Schiedsgutachten: Ein fast vergessenes Rechtsinstitut

Das Schiedsgutachten sollte wieder vermehrt zur Anwendung kommen. Es dient der Prozessvermeidung und der Prozessvereinfachung. Das Schiedsgutachten entlastet die Gerichte und ist für die Parteien kostensparend. Die Durchführung eines gerichtlichen Beweisverfahrens erübrigt sich. Es kann vor oder während einem Zivilprozess vereinbart werden. Voraussetzung bildet, dass der streitige Anspruch schiedsfähig ist und das Gleichbehandlungsprinzip beachtet wird. Es ist nicht nur für die Parteien, sondern auch für das Gericht verbindlich. Die Anfechtung eines Schiedsgutachtens ist beschränkt. Als eigenständiges Rechtsinstitut sollte es wegen seiner Vorteile als Alternative in Betracht gezogen werden.

On devrait à nouveau plus recourir à l’expertise-arbitrage. Celle-ci permet d’éviter les procès et de les simplifier. L’expertise-arbitrage désengorge les tribunaux et permet aux parties de faire des économies. La mise en œuvre d’une procédure probatoire judiciaire n’est pas nécessaire…

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