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From the magazine SJZ-RSJ 21/2022 | S. 1005-1005 The following page is 1005

Bekämpfung von Terrorismus: Bundesgesetz seit Juni in Kraft

Bundesrat und Parlament haben mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, um die Bevölkerung besser vor Terrorismus zu schützen. Die entsprechende Verordnung (VPMT) konkretisiert die Umsetzung der im Gesetz vorgesehenen präventiv-polizeilichen Massnahmen. Dabei handelt es sich z.B. um die Regelung von Zugriffsrechten auf Informationssysteme. Das PMT trat am 1. Juni 2022 in Kraft. Die Polizei kann nun frühzeitig gegen Personen vorgehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Als Massnahmen, die das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gegen solche Personen anordnen kann, kommen eine Meldepflicht, ein Kontakt- oder Ausreiseverbot oder im äussersten Fall die Eingrenzung auf eine Liegenschaft («Hausarrest») infrage. Voraussetzung dafür ist, dass alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und die Massnahmen verhältnismässig sind. Sie können vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.