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From the magazine SJZ-RSJ 20/2022 | S. 950-950 The following page is 950

Eigenmittelverordnung für Banken soll geändert werden

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Sie dauert bis zum 25. Oktober 2022. Für den Fall, dass wichtige Jurisdiktionen ihre Regulierungsentwürfe kurz vor dieser Frist veröffentlichen sollten, würde sie verlängert. Mit dieser Vorlage sollen die finalen Basel III Standards in Schweizer Recht überführt werden. Insbesondere sollen risiko­reichere Geschäfte mit mehr Eigenmitteln unterlegt werden müssen als risikoärmere. Dies wird die Eigenmittelanforderungen für den Bankensektor – mit Ausnahme der Grossbanken – nicht wesentlich ändern, jedoch wird das Zusammenspiel von standardisierten und internen Messverfahren so angepasst, dass daraus eine transparente und inter­national vergleichbare Berechnung der Kapitalanforderungen resultiert. Für Banken, die gewisse Anforderungen mittels interner Modelle berechnen, wird der Spielraum im Vergleich zu den Standardverfahren der übrigen Banken beschränkt.