Bundesgericht, Urteil 5A_232/2021 vom
Art. 91 Abs. 4 SchKG. Ein bevollmächtigter Anwalt ist verpflichtet, den Behörden über den Umfang eines vom Schuldner geleisteten Kostenvorschusses Auskunft zu geben. Er muss aber keine Auskunft geben…
From the magazine SJZ-RSJ 18/2022 | S. 876-877 The following page is 876
Art. 91 Abs. 4 SchKG. Ein bevollmächtigter Anwalt ist verpflichtet, den Behörden über den Umfang eines vom Schuldner geleisteten Kostenvorschusses Auskunft zu geben. Er muss aber keine Auskunft geben…
Schulthess Juristische Medien AG
Zwingliplatz 2
Postfach 2218
CH - 8021 Zürich
Telefon +41 44 200 29 29
Fax +41 44 200 29 28
Die Schulthess Juristische Medien AG mit Sitz in Zürich zählt zu den traditionsreichen Unternehmen im Schweizer Fachmediengeschäft. Mit einem grossen juristischen Verlagsprogramm bestehend aus Print, Digital und Veranstaltungen sowie einem angeschlossenen Buchhandel in Zürich bietet das Medienhaus ein umfassendes Angebot für Wissenschaft und Praxis. Zudem ist die Schulthess Juristische Medien AG Aktionärin von Swisslex.