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From the magazine SJZ-RSJ 16-17/2022 | S. 801-801 The following page is 801

Monitoringbericht über den Vollzug der Stellenmeldepflicht

Seit 2018 müssen Betriebe offene Stellen für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Die Stellenmeldepflicht schafft für Stellensuchende mehr Transparenz über Stellenangebote und soll das Potenzial inländischer Arbeitskräfte stärker ausschöpfen. Im Jahr 2021 hatte sich die Anzahl der meldepflichtigen Berufsarten gegenüber 2020 aufgrund der covidbedingten hohen Arbeitslosigkeit fast verdoppelt (34 Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5% im Jahr 2021). Der Monitoringbericht über den Vollzug der Stellenmeldepflicht hält fest, dass diese im Vorjahr gesetzeskonform und effizient umgesetzt wurde. Beim RAV wurden insgesamt 463 000 Stellen erfasst, 360 000 davon waren meldepflichtig.