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From the magazine SJZ-RSJ 12/2022 | S. 596-606 The following page is 596

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach Art. 73 Abs. 2  StPO

Der Beitrag versteht sich als Überblick und soll die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach Art. 73 Abs. 2 StPO näher erörtern. Es wird insbesondere darauf eingegangen, wem eine Geheimhaltungspflicht auferlegt werden kann, wer sie anordnen darf, welchen Inhalt sie haben kann, welche Anforderungen an Begründung und Form gelten, welches die Voraussetzungen und die Grenzen sind und welche Rechtsmittel bestehen – stets veranschaulicht anhand von Fallbeispielen. Nach Auffassung der Autoren hat die Geheimhaltungsverpflichtung in den Medien und der Öffentlichkeit zu Unrecht einen schlechten Ruf. Die Autoren plädieren für weniger Zurückhaltung bei der Beantragung und für eine grosszügigere Praxis bei der Anordnung von Geheimhaltungspflichten.

L’article présente une vue d’ensemble et analyse plus spécifiquement l’obligation de garder le secret selon l’art. 73 al. 2 CPP. Il aborde notamment la question de savoir à qui une obligation de garder le secret peut être imposée, qui…

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