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From the magazine SJZ-RSJ 11/2022 | S. 561-561 The following page is 561

Sexualstrafrecht soll revidiert werden*

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-SR) hat einen Entwurf für die Reform des Sexualstrafrechts erarbeitet. Darin soll das Prinzip «Nein heisst Nein» festgehalten werden. Einen neuen Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs lehnt die RK-SR ab.

La commission des affaires juridiques du Conseil des États (CAJ-CE) a préparé un projet de modérnisation du droit pénal relatif aux infractions sexuelles. Le principe du refus «non, c’est non» y est expressément intégré. En revanche, la CAJ-CE a rejeté l’idée de prévoir une nouvelle infraction sanctionnant l’«atteinte sexuelle». (P.P.)

Das Schweizer Sexualstrafrecht stammt aus den frühen 1990er-Jahren. Es soll nun revidiert und die Tatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung neu definiert werden, um den Schutz der sexuellen Unversehrtheit zu gewährleisten. Grundsatz für die Revision soll aus Sicht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-SR) die sog. «Nein heisst Nein»-Lösung sein. Die…

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