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From the magazine SJZ-RSJ 11/2022 | S. 529-529 The following page is 529

Revision vereinfacht die Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der kantonalen Vollzugsorgane und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) finalisierte eine Revision, die am 1. April 2022 in Kraft trat. Diese betrifft mehrere Artikel der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen der Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 und 2). Sie soll insbesondere die Anwendung des Gesetzes vereinfachen, um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu gewährleisten, und zudem die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen klären. Beispielsweise werden die Zuständigkeiten sowie die Voraussetzungen für die Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit angepasst und zwischen den Kantonen harmonisiert.

Weitere Effekte sind vereinfachte Kontrollen der Kantone und eine bessere Verständlichkeit für die betroffenen Betriebe und Arbeitnehmenden. Dies gelingt u.a., indem die Gruppe der Betriebe, für die Sonderbestimmungen gelten (bspw. Bäckereien, Metzgereibetriebe usw.) und die von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit befreit sind, neu umschrieben und teilweise erweitert wird.