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From the magazine SJZ-RSJ 10/2022 | S. 477-477 The following page is 477

Erweiterung von Art. 190 Abs. 1 StGB (Vergewaltigung)

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Position der Rechtskommission des Ständerats begrüsst, den Tatbestand der Vergewaltigung in Art. 190 Abs. 1 StGB zu erweitern. Namentlich soll, anders als nach aktueller Gesetzeslage, keine Nötigung durch Gewalt, Drohung oder psychischen Druck mehr erforderlich sein. Neu reicht für eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift aus, dass die Täterin oder der Täter vorsätzlich den verbal oder nonverbal geäusserten Willen des Opfers missachtet. Zudem wird die Vorschrift neu nicht mehr nur weibliche, sondern auch männliche Opfer erfassen. Damit hat sich die Ablehnungslösung («Nein heisst Nein») gegenüber der von der Rechtskommission des Ständerats verworfenen Zustimmungslösung («Nur Ja heisst Ja») durchgesetzt. Der Grundsatz «Nein heisst Nein» soll auch für den neuen Tatbestand des sexuellen Übergriffs und der sexuellen Nötigung gelten.