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From the magazine SJZ-RSJ 8/2022 | S. 378-378 The following page is 378

Einführung eines Schweizer Trusts?

Künftig soll die Errichtung eines Trusts auch nach Schweizer Recht möglich sein. Hierfür hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments vorgeschlagen, die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im Obligationenrecht (OR) zu beschliessen, und hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) im Jahr 2007 anerkennt die Schweiz im Ausland errichtete Trusts. Demgegenüber ist der Trust in der Schweiz bislang nicht speziell normiert worden. Ziel des neuen Schweizer Trusts ist es, Akteure in der Schweiz nicht auf ausländisches Trustrecht zu verweisen. Aus Sicht des Bundesrats eröffnet die Einführung eines Schweizer Trusts neue Anwendungs- und Geschäftsmöglichkeiten und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz. Der Bedarf nach einem neuen Instrument zur Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung wurde im Rahmen einer Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) bestätigt.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2022.