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From the magazine SJZ-RSJ 7/2022 | S. 322-322 The following page is 322

Verlängerung der Übergangslösung betreffend Zusammenarbeit mit der EU im Eisenbahnwesen

2019 hat die EU im Rahmen der technischen Säule des vierten Eisen­bahnpakets das Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial europaweit harmonisiert und vereinfacht. Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) ist seither für die Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig.

Sowohl die Schweiz als auch die EU haben ein Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Verkehr reibungslos funktioniert. Aus diesem Grund hat der Bundesrat entschieden, die technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets in das schweizerische Recht zu übernehmen. Mit der Anpassung des schweizerischen Rechts werden schweizerische Unternehmen für die Zulassungen von Rollmaterial nicht mehr in jedem betroffenen Land ein separates Verfahren durchlaufen müssen.

Die Schweiz und die EU haben vereinbart, die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der ERA bis zur Übernahme des Eisenbahnpakets mittels einer Übergangslösung sicherzustellen. Diese Übergangslösung war bis zum 31. Dezember 2021 befristet, wurde von der Schweizer und der EU-Delegation jedoch bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.