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From the magazine SJZ-RSJ 7/2022 | S. 321-321 The following page is 321

Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt durch elektronische Hilfsmittel

Es sollen Opfer häuslicher Gewalt mittels elektronischer Hilfsmittel besser geschützt werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck seinen Bericht in Erfüllung des Postulats «Prüfung wirksamer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt» im Dezember letzten Jahres verabschiedet. Gemäss dem Bundesrat belegt eine Studie der Universität Bern, dass den Opfern mittels elektronischer Hilfsmittel mehr Schutz und Sicherheit geboten werden kann. So hat sich insbesondere in Spanien gezeigt, dass eine aktive Überwachung von gewaltausübenden Personen, in Kombination mit einem Hilfeknopf und einem Tracker für die Opfer, einen effektiven Schutz gewährleisten kann. Aufbauend auf den Erfahrungen in Spanien ermutigt der Bundesrat nun die Kantone, ihre Pilotprojekte fortzusetzen, bei denen den Opfern auf deren Wunsch hin ein Notfallknopf zur Verfügung gestellt wird.

Am 1. Januar 2022 sind zudem die entsprechenden Bestimmungen auf Bundesebene in Kraft getreten, die die Rechtsgrundlage für die elektronische Überwachung festlegen. Gemäss diesen Bestimmungen im Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen sind die Kantone für die Umsetzung zuständig.